info-Velos
Klar ist: Das Abstell-Provisorium muss weg.
Für die Velos finden sich schonungsvollere Lösungen als ein unterirdisches Parking unter der Anlage.
Die Stadt befleissigt sich zu erklären, das Veloparking sei nicht Gegenstand der aktuellen 112-Mio-Vorlage. Das stimmt vordergründig; in dieser Vorlage ist es noch nicht. Oder wie es im Bund-Artikel stand: „Zum Teil bezieht sich die Kritik auf ein Vorhaben, das nicht mehr Teil der Vorlage ist“.
Gleichzeitig „droht“ sie damit, falls „keine Lösung“ für die Velos gefunden werde, dann bleibe der provisorische Abstellplatz in der Anlage. Und sie preist deshalb als „Lösung“ nur das Veloparking unter dem Hirschengraben an; angeblich das „einzige, das richtig und machbar“ sei (Stadtingenieur Zurbuchen, Telebärn).
Diese Veloparkplätze in der Anlage wurden wegen dem Bau der Schanzenpost (PostParc) provisorisch in den Park verbracht, aber auch nach Abschluss des Baus im Hirschengraben belassen. Sogar noch ausgedehnt, nicht nur aus purer Not; das Gedränge erzeugt wie gewünscht einen vergammelten Eindruck.
Auch das Komitee begrüsst, dass der Velohaufen aus der Anlage wieder weg soll.
Derweil wirbt der Postparc noch heute für Autoparkplätze in der riesigen Einstellhalle im 2. UG der Schanzenpost, sowie für Plätze an „zentraler, bester Lage“ im Merkurgässli:
Man sollte meinen, dass hier genügend Raumvolumen für Veloparkings zur Verfügung steht, sogar noch näher an den Gleisen als unter dem Hirschengraben.
Aber natürlich wollen die SBB Immobilien im UG von Bubenbergplatz 10+12 etwas Lukrativeres ansiedeln als ein Veloparking…
Und die Besitzer des stehenbleibenden Nachbar-Hausteils Bubenbergplatz 8 haben langfristige Mietverträge mit Nutzenden der Untergeschosse.
Verhandlungen mit der Stadt über eine allfällige Umnutzung habe es aber nie gegeben.
Auch hier unter der Schanzenbrücke liegt noch ein gigantisches Volumen brach:
Auch die Frage nach Anwendung und Durchsetzung des kantonalen Baurechts sei mal gestellt:
In diesem Kernbereich bestehen zehntausende Quadratmeter Bruttogeschossflächen mit teils publikumsintensiver Nutzung. Aber praktisch kein Eigentümer oder Bauherr muss(te) hierfür die gemäss Bauverordnung nötige Anzahl Veloparkplätze erstellen lassen. Spätestens bei Umbauten oder Nutzungsänderungen wäre dies zwingend. Stattdessen nimmt die Stadt diese Pflicht immer wieder bereitwillig auf sich und schreckt nun offenbar auch nicht davor zurück, Parkanlagen für Parkieranlagen zu opfern.